1. Verantwortlicher
Marius Schwarz – Meister der Elektrotechnik
Georg-Büchner-Straße 3
60437 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 90547063
E-Mail: info@schwarz-e-technik.de
2. Zwecke der Verarbeitung
Personenbezogene Daten von Beschäftigten werden verarbeitet, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Hierzu gehören insbesondere:
Eine Nutzung personenbezogener Daten zur dauerhaften Leistungs- oder Verhaltenskontrolle findet nicht statt.
3. Kategorien personenbezogener Daten
Je nach Beschäftigungsverhältnis können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
Es werden grundsätzlich nur Daten verarbeitet, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
4. Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung erfolgt je nach Verarbeitungszweck insbesondere auf Grundlage von:
§ 26 BDSG nennt ausdrücklich die Erforderlichkeit für Begründung, Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses.
5. Empfänger personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, soweit dies erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Empfänger können insbesondere sein:
Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen können Daten außerdem an Rechtsanwälte, Gerichte oder zuständige Behörden übermittelt werden.
Wichtig: Den bisherigen Satz
„Eine Übermittlung in Drittstaaten erfolgt nicht.“
würde ich nur verwenden, wenn du das für alle eingesetzten Programme und Dienstleister sicher bestätigen kannst. Bei der Videoanlage kannst du es aufgrund deiner beschriebenen rein lokalen Speicherung dagegen eindeutig festhalten.
6. Videoüberwachung
Teile der Betriebsräume werden zum Schutz von Personen sowie von Werkzeugen, Fahrzeugen und sonstigem Betriebseigentum videoüberwacht.
Die Videoüberwachung dient insbesondere:
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht insbesondere im Schutz von Personen und Betriebseigentum.
Das eingesetzte Videoüberwachungssystem stammt von LUPUS Electronics.
Technische und organisatorische Ausgestaltung
Falls tatsächlich so eingestellt, würde ich unbedingt zusätzlich aufnehmen:
Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt.
Das ist wichtig, weil Audioaufzeichnungen datenschutzrechtlich nochmals erheblich problematischer sind; die DSK weist sogar auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 201 StGB hin.
Speicherdauer
Die Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich spätestens nach 72 Stunden automatisch überschrieben beziehungsweise gelöscht.
Wurde innerhalb dieses Zeitraums ein konkreter sicherheitsrelevanter Vorfall festgestellt, können die hierfür erforderlichen Aufzeichnungen gesichert werden. Diese werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Aufklärung des Vorfalls, zur Beweissicherung oder zur Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Die DSK sieht eine Speicherdauer von 72 Stunden grundsätzlich als regelmäßig vertretbar an; längere Fristen benötigen eine zusätzliche Rechtfertigung.
7. Speicherdauer sonstiger Beschäftigtendaten
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie sie für das Beschäftigungsverhältnis benötigt werden.
Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden Daten gelöscht, sobald sie nicht mehr für gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses oder die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Unterlagen werden für die jeweils geltende gesetzliche Aufbewahrungsfrist gespeichert.
Diese Formulierung halte ich für besser als pauschal „10 Jahre“.
8. Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten ist für die Begründung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses sowie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich.
Ohne die erforderlichen Daten kann ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis gegebenenfalls nicht begründet oder ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Diese Information gehört zu den Angaben, die Art. 13 DSGVO vorsieht.
9. Automatisierte Entscheidungen
Eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
10. Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf:
Das Widerspruchsrecht gilt also nicht pauschal für jede Verarbeitung, sondern insbesondere für Datenverarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO.
Beschäftigte haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden